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   VG Berlin, 25.10.1972 - I A 69.72   

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https://dejure.org/1972,1309
VG Berlin, 25.10.1972 - I A 69.72 (https://dejure.org/1972,1309)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.10.1972 - I A 69.72 (https://dejure.org/1972,1309)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - I A 69.72 (https://dejure.org/1972,1309)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zuerkennung des Grundbetrages und die Gewährung einer zusätzlichen Förderungshilfe in der Filmförderung; Verfassungsmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG); Begriff des guten Unterhaltungsfilmes; Begründungspflicht einer Behörde und gerichtliche ...

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1148
  • DVBl 1974, 375
  • DÖV 1973, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2018 - 3 LA 50/16
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts A-Stadt (Urt. v. 25.10.1972 - VG I A 69/72, NJW 1973, 1148), in der es heißt, ohne entgegenstehende ausdrückliche Regelung müsse ganz allgemein davon ausgegangen werden, dass nur eine offene Abstimmung verwaltungsrechtlicher Kollegialorgane dem Willen des Gesetzgebers entspreche, stellt eine vereinzelte in Bezug auf Abstimmungen der Vergabekommission der Filmförderungsanstalt in A-Stadt über die Gewährung von Förderungshilfen geäußerte Rechtsauffassung dar.
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt den Standpunkt, daß der Verwaltung in der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei Rechtsanspruchsnormen in bestimmten Fällen ein eigenständiger Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwG, Bd. 39 S. 197, 204 ff; vgl. auch VG Berlin in DVBl 1974, 375. Zum Schrifttum hierzu vgl. Bachhoff zur Frage der Abgrenzung von Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriff, JZ 1955, 97; derselbe auch in JZ 1972, 641; ferner Wolff, Verwaltungsrecht I, 8. Aufl., 179 ff; Ossenbühl, DÖV 1972, 401; DVBl 1974, 309).
  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertritt den Standpunkt, daß der Verwaltung in der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei Anspruchsnormen in bestimmten Fällen ein eigenständiger Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwG 39, 197, 204 f; vgl. auch VG Berlin in DVBl 1974, 375; zum Schrifttum hierzu vgl. Bachoff zur Abgrenzung von Beurteilungsspielraum, Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriff, JW 1955, 97; derselben in JZ 1972, 641; ferner Wolff, Verwaltungsrecht I, 8. Aufl., 179 ff; Ossenbühl, DÖV 1972, 401; DVBl 1974 309).
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